Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxis „Segel setzen“ (im folgendes Praxis genannt) und dem / der Klient:in als Beratungsvertrag im Sinne §§ 611 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der / die Klien:in das Angebot der Praxis annimmt.
- Als Klient:in der Praxis können Sie eine Systemische Einzel-, Paar- oder Familientherapie oder Beratung in Anspruch nehmen. Eine Therapie / Beratung ersetzt keine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der / die Klient:in ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes / einer Ärztin zu begeben.
- Gemäß §1 Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland wird eine Psychotherapie ausdrücklich ausgeschlossen und soll / kann auch nicht ersetzt werden. Zur Dienstleistung zählt nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.
§ 2 Gesundheitszustand
- Der / die Klient:in versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine / ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden, (oder angeraten sein) bestätigt der / die Klient:in, dass er / sie dies dem Co-Therapeutinnenteam mitteilt und die Therapeutinnen über die Beratung (Art, Themen, Ziel, u. a.) dauerhaft informiert ist und dieser Beratung auch zustimmt.
§ 3 Beratungsausschluss
- Sollte das Co-Therapeutinnenteam im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der / die Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, wird das Beratungsgespräch mit dem Hinweis, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen.
- Sollte das Co-Therapeutinnenteam im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der / die Klient:in alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss steht, wird die Beratung / Therapie von den Therapeutinnen abgebrochen.
- Darüber hinaus werden Beratungen sofort abgebrochen, wenn der / die Klient:in religiös fanatische, sexistische oder rassischste Äußerungen und / oder Beschimpfungen vornimmt.
§ 4 Schweigepflicht
- Die Therapeutinnen unterliegen gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht.
- Eine Entbindung dieser Schweigepflicht darf nur dann erfolgen, wenn der / die Klient:in hierzu schriftlich sein / ihr Einverständnis erteilt.
- Ausnahmen von der Schweigepflicht sind geregelt nach § 138 StGB.
§ 5 Therapie- und Beratungserfolg
Die Therapeutinnen können den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
§ 6 Honorar und Bezahlung
- Es gelten die auf der Homepage festgelegten aktuellen Honorarsätze. Der Stundensatz wird auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit berechnet.
- Die Bezahlung nach schriftlicher Rechnungslegung oder nach jeder Sitzung in bar. Nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 5 Tagen per Banküberweisung zu zahlen.
§ 7 Termine und Ausfallhonorar
- Mit der Vereinbarung eines Termins in der Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein.
- Ein Termin muss mind. 48 Stunden im Voraus abgesagt werden (rechtzeitige Abmeldung), wenn der / die Klient:in diesen nicht wahrnehmen kann.
- Nimmt der / die Klient:in den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig.
§ 8 Behandlungsdauer und Kündigung
- Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.
- Beide Parteien sind berechtigt, den Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen zu beenden.
§ 9 Gerichtsstand, Selbstverantwortlichkeit
- Gerichtsstand ist der Sitz der Beratungspraxis.
- Die Beratung / Therapie in der Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Der / die Klient:in verpflichtet sich, die Therapeutinnen über Handlung mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese im Voraus mitzuteilen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des
Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt